Einstweilige Verfügung gegen Meta Platforms nach Accountsperrung

Wir konnten für unseren Mandanten eine einstweilige Verfügung gegen Meta Platforms vor dem Landgericht Essen (Az.: 4 O 119/22) durchsetzen. Zuvor war der Instagram Account unseres Mandanten gesperrt worden.

Unrechtmäßige Sperrung

Der Instagram Account unseres Mandanten wurde vom Plattformbetreiber unrechtmäßig gesperrt. Die Sperrung wurde dabei auf eine Verletzung der Richtlinien gestützt. Eine solche Verletzung der Richtlinien lag jedoch zu keinem Zeitpunkt vor. Unser Mandant ist zwingend auf die Nutzung seines Instagram Profils angewiesen, da er mit 8 Millionen Followern eine große Reichweite besitzt und außerdem viele soziale Kontakte über das Netzwerk pflegt.

Außergerichtliches Tätigwerden

Daher forderten wir Meta dazu auf, dass die Sperrung wieder aufgehoben wird. Auf dieses Schreiben reagiert Meta regelmäßig entsprechend und die Profilinhaber können sodann wieder auf ihren Account zugreifen. In diesem Verfahren reagierte Meta jedoch nicht.

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Essen

Daher stellte die Media Kanzlei beim Landgericht Essen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dem Antrag kam das Gericht nach und bestätigte damit den Anspruch unseres Mandanten gegen Meta. Der Gegenseite wurde untersagt, die Sperrung des Accounts aufrechtzuerhalten.

Wir helfen bei gesperrten Social-Media-Accounts!

Das Team der Media Kanzlei hat bereits viel Erfahrung im Umgang mit gesperrten Social-Media-Accounts. Kontaktieren Sie uns gerne, falls wir Sie in einem solchen Fall unterstützen sollen!

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