
Einstweilige Verfügung gegen Meta Platforms wegen unrechtmäßiger Sperrung von Social Media Konten
von Media Kanzlei
Am 18. Januar 2023 erließ das Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Meta Platforms Ireland Limited. Durch die Verfügung wird der Social-Media-Riese verpflichtet, die Sperrung der Instagram- und Facebook-Konten unverzüglich zu beenden. Handelt er dem zuwider, droht ihm eine Geldstraße von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise eine 6-monatige Ordnungshaft.
Unrechtmäßige Sperrung von Konten in sozialen Medien
Regelmäßig sperren Plattformbetreiber Konten ihrer Social Media Nutzer, obwohl für eine Sperrung keine Gründe vorliegen. Die Sperrung eines Social Media Kontos ist zulässig, sofern ein triftiger Grund, also beispielsweise ein verstoß gegen Regeln oder Richtlinien der Plattform, vorliegt. Eine unrechtmäßige Sperrung kann hingegen z. B. aus politischer Zensur, persönlicher Voreingenommenheit oder Diskriminierung bestimmter Gruppen resultieren. Ein solches Verbot verstößt nicht nur gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung des Nutzers, sondern kann auch zu erheblichen finanziellen und rufschädigenden Einbußen führen, insbesondere für Einzelpersonen und Unternehmen, die soziale Medien für kommerzielle Zwecke nutzen.
Einstweilige Verfügung durch das Landgericht München
Das Gericht stellte fest, dass die einstweilige Verfügung dringend erforderlich war, da der Ruf und die wirtschaftlichen Interessen unseres Mandanten durch die monatelange Sperrung irreparabel geschädigt wurden. Die Entscheidung des Gerichts wird als Sieg für unseren Mandanten gewertet, der mehrere Monate lang keinen Zugang zu seinen Social-Media-Konten hatte.
Das Gericht ordnete außerdem an, dass Meta Platforms alle mit dem Gerichtsverfahren verbundenen Kosten zu tragen hat. Der Streitwert wurde auf 15.000 € festgesetzt.
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