Einstweilige Verfügung für Pedo Hunter gegen SPIEGEL

Vor dem LG Frankfurt konnten wir eine einstweilige Verfügung gegen den SPIEGEL erwirken. Die Zeitung SPIEGEL hatte einen kritischen Artikel über unsere Mandanten Nick Hein und seinen YouTube Kanal Pedo Hunters verbreitet, in dem u.a. auch unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden.

Unwahre Tatsachenbehauptungen öffentlich verbreitet

 

So wurde in der Presseberichterstattung des SPIEGELs etwa die Wohnsituation und Familiensituation unseres Mandanten beschrieben. Ebenfalls wurde die Körpergröße unseres Mandanten falsch angegeben. Obwohl die Gegenseite von uns über die Unzulässigkeit dieser falschen Tatsachenbehauptung in Kenntnis gesetzt wurde, verbreitete sie die Unwahrheit dennoch in einer leicht abgeänderten Form des Artikels weiter. Die Juristen machten sich sogar noch lustig über unseren Mandanten.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt

 

Unter anderem stellt diese Behauptung somit eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts unseres Mandanten aus Art. 2 Abs. 1, Art.1 Abs. 1 GG dar. In Bezug auf diese Äußerungen setzte die Media Kanzlei eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt durch (n.rk), sodass der SPIEGEL die entsprechenden Passagen aus dem Artikel entfernen musste.

Bereits außergerichtlich hat der SPIEGEL zahlreichen Aussagen über unseren Mandanten infolge unserer anwaltlichen Abmahnung korrigiert.

Fachanwälte für Medien- und Presserecht

 

Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Medien- und Presserechts. Sollten auch Sie eine rechtliche Beratung diesbezüglich benötigen, kontaktieren Sie uns gerne!

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