Eilantrag des KDDM gegen Herrmann Marschall wegen Live-Übertragung auf YouTube erfolgreich

Ein Eilantrag der Media Kanzlei für den KDDM gegen Sigrid Herrmann Marschall hatte Erfolg:

Sigrid Herrmann Marschall ist eine deutsche Bloggerin und Islamismus-Kritikerin, die Themen wie den Islamismus und Salafismus behandelt. Sie hatte eine Live-Übertragung auf YouTube geschaltet, die auch danach noch abrufbar war. In dem Video beschäftigte sie sich mit unserem Mandanten, dem Kreis der Düsseldorfer Muslime (KDDM). Der KDDM ist eine Arbeitsgemeinschaft auf Vorstandsebene für islamische Institutionen und Moscheen aus Düsseldorf.

Unwahre Tatsachenbehauptungen

Eine im Rahmen des Videos von Frau Herrmann Marschall getätigte Aussage über den KDDM war unwahr. So erweckte die Islamkritikerin den Eindruck, der KDDM werde von einem in Deutschland wegen des Verdachts von Terror-Unterstützung inzwischen verbotenen Verein finanziell unterstützt. Das ist falsch, wie der KDDM auch belegen konnte. Die Unwahrheit dieser Aussage ergab sich auch aus einem weiteren Eilverfahren, das wir gegen einen anderen Gegner geführt haben.

Verbreitung von Foto verstößt gegen Urheberrecht

Zu dieser falschen Behauptung kam hinzu, dass in dem Video auch ein Foto des Vorstandsvorsitzenden ohne dessen Einwilligung gezeigt und somit verbreitet wurde. Die Verbreitung des Fotos verstieß gegen Urheberrecht. Sie verletzt den § 22 KUG, und die §§ 16, 19a UrhG sowie den § 13 UrhG. Schließlich hatte das Vorstandsmitglied des KDDM die Fotos anfertigen lassen und sich die ausschließlichen Nutzungsrechte einräumen lassen. Die Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne Genehmigung und Nennung des Urhebers ist unzulässig.

Media Kanzlei: Kanzlei für Urheberrecht und Medienrecht

Wir haben die Gegenseite zunächst abgemahnt. Unsere Aufforderungen, darunter Forderungen nach Abgabe einer Unterlassungserklärung und Erstattung der Kosten, lehnte sie allerdings ab, da für sie keine rechtswidrige Handlung erkennbar sei.

Die Aussagen wurden der Islamismus-Kritikerin Sigrid Herrmann Marschall schließlich in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt untersagt (n.rk). Das Landgericht Frankfurt hatte der Antragsgegnerin zudem die Verbreitung der Fotos untersagt. Der KDDM wurde in diesem erfolgreichen Verfahren von der Media Kanzlei vertreten.

Gerne vertreten wir auch Sie! Kontaktieren Sie unsere medienrechtlichen Spezialisten noch heute.

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