
Cybermobbing - eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts
von Media Kanzlei
Cybermobbing ist ein sehr aktuelles Thema und eines der größten Risiken für das Persönlichkeitsrecht. Es betrifft viele Jugendliche, die im Zeitalter von Social Media aufwachsen. Aber nicht nur die Jugend ist von dieser Problematik betroffen. Auch Erwachsene werden häufig Opfer von Cybermobbing und sind von gezielter Schädigung ihrer Persönlichkeit und Rufmord betroffen. Vor allem bekannte, in der Öffentlichkeit stehende Persönlichkeiten werden häufig Opfer von Cybermobbing.
Die Täter bleiben oft anonym. Nicht zu wissen, wer hinter den Kommentaren/Nachrichten o.Ä. steckt, kann die Betroffenen zusätzlich verunsichern und verängstigen.
Soziale Netzwerke spielen bei dieser Problematik eine bedeutende Rolle. Mit der steigenden Reichweite durch Plattformen wie Instagram, Facebook und Twitter steigt auch die Gefahr für Cybermobbing immer weiter.
Hasskommentare
Häufig tritt Cybermobbing in Form von sogenannten Hasskommentaren auf Social Media auf. Auf Facebook, Instagram, Twitter & Co kommt es vor allem unter Beiträgen der Betroffenen oder anderer Personen, die wiederum über die betroffenen Personen berichteten, zu Hasskommentaren. Die Täter verfassen Kommentare mit beleidigenden Ausdrücken, Schimpfwörtern oder falschen Unterstellungen.
Fake-Profile
Fake-Profile sind solche, die unter falschen Namen oder von einer anderen Person als der, die nach außen hin angeblich hinter dem Profil stehen soll, erstellt werden. Über diese Profile werden Fotos der Betroffenen verbreitet, ohne dass diese dazu eingewilligt haben. Nicht selten handelt es sich hierbei auch um intime Fotos. Die Fotos werden dabei sehr schnell auch im engen Bekannten- und Freundeskreis verbreitet, was eine enorme psychische Belastung für die Geschädigten darstellt.
Schlechte Bewertungen auf Google
Auch das Verfassen (zahlreicher) schlechter Bewertungen auf Google oder Bewertungsportalen zur gezielten Diffamierung der Betroffenen ist keine Seltenheit. Die Bewertungen beruhen dabei allerdings nicht auf tatsächlichen Erfahrungen und leisten daher keinen nützlichen Beitrag für nachfolgende potenzielle Kunden. Die Äußerungen können das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit und dem direkten Kundenkreis zu beeinträchtigen. Weitere mögliche Folgen einer falschen, schlechten Bewertung sind die Schwächung des Unternehmens gegenüber anderen Marktteilnehmern und die Rufschädigung.
Rechtslage bei Cybermobbing
Nicht selten hört oder liest man das Argument, man dürfe ja wohl sagen und schreiben, was man will – schließlich gelte die Meinungsfreiheit. Es gibt allerdings zahlreiche Fälle, die zeigen, dass diese Auffassung falsch ist. Die eigenen Rechte enden dort, wo sie anderen schaden. Cybermobbing hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.
Häufig erfüllen Aussagen in sozialen Netzwerken Straftatbestände wie die der üblen Nachrede gem. § 186 StGB, der Verleumdung gem. § 187 StGB, der Beleidigung gemäß § 185 StGB oder der Volksverhetzung.
Die Rechtslage bei Cybermobbing gestaltet sich schwierig, weil viele Taten anonym begangen werden. Die Person zu identifizieren, die tatsächlich hinter dem Nutzernamen der Tat steckt, ist eine Herausforderung. Für Fälle von Rechtsverletzungen über Onlineportale hat der BGH eines unserer Verfahren indes zum Anlass genommen, grundsätzlich seine strengen Voraussetzungen zur Haftung von Hostprovidern aufzugeben. Die zugehörige Pressemitteilung zu der Entscheidung des BGH über einen Fall der Media Kanzlei finden sie hier.
Selbst wenn man mit einer Aussage, die jemand in den sozialen Netzwerken tätigt, oder sonstigen Handlungen der Person nicht einverstanden ist, sollte man also immer einen kühlen Kopf bewahren. In Rage verfasste Kommentare bergen die Gefahr einer Straftat. Folgen eines strafbaren Kommentars können eine Strafanzeige oder Verurteilung, die Löschung / Abänderung des strittigen Kommentars, eine Abmahnung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Übernahme der entstanden Anwaltskosten / Gerichtskosten oder – bei besonders schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen – eine Geldentschädigung sein.
Was können Betroffene tun?
Sie sehen: Sie können sich gegen Cybermobbing wehren! Unser Team berät Sie gerne in ihrem Anliegen. Wir beschäftigen uns täglich mit Themen wie Hass im Netz und konnten in diesen Bereichen bereits vielen Mandanten, darunter auch einigen sehr bekannten Persönlichkeiten, helfen.
Betroffene können einen Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch, Folgenbeseitigungsanspruch und einen Anspruch auf Schadensersatz oder Geldentschädigung haben. Lassen Sie sich gerne von unseren AnwältInnen beraten.
Machen Sie noch heute den ersten Schritt und suchen Sie sich Unterstützung bei dem Team der Media Kanzlei.
Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/social-media-facebook-twitter-1795578/
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