
BGH-Urteil über mögliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts: Media Kanzlei bereitet Verfassungsbeschwerde vor – JUVE berichtet
Im Zusammenhang mit der von der Media-Kanzlei vorbereiteten Verfassungsbeschwerde gegen das sehr umstrittene Urteil des 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, Az. VI ZR 449/19, berichtete der renommierte Presseverlag JUVE über die Media Kanzlei: Die Bild-Zeitung habe mit der Überschrift „Gesucht! Wer kennt diese G20-Verbrecher?“ Fotos einiger Beteiligter der gewaltsamen Proteste während des Gipfeltreffens wichtiger Wirtschaftsmächte 2017 veröffentlicht.
„Auf zwei Bildern ist die Frau zu sehen, die vor einem verwüsteten Drogeriemarkt verstreute Waren vom Boden aufhebt.“
Die von der Media Kanzlei vertretene Frau klagte bereits vor dem Land- und Oberlandesgericht erfolgreich gegen eine mutmaßliche Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts und konnte auch in den Worten des Deutschen Presserats Zustimmung finden: „Die Abgebildeten würden „an einen öffentlichen Medienpranger gestellt“.
Schließlich entschied der BGH über das Urteil: „Die Abbildung der Frau hat, laut Gericht, wie die gesamte Berichterstattung einen „ganz erheblichen Informationswert“. Der Leser werde angeregt, „sich mit den konkreten Details des Geschehens zu befassen und dabei genau hinzusehen“. Die Veröffentlichung belaste zwar die Klägerin. „Sie führt jedoch nicht zu einer Stigmatisierung, Ausgrenzung oder Prangerwirkung.“ Im Vordergrund stehe nicht die Personalisierung, sondern „das Anliegen, die Bandbreite des Verhaltens verschiedener Personen während der Ausschreitungen und die Schwierigkeiten ihrer Identifizierung zu veranschaulichen“.
Besonders hervorgehoben wurde dabei das Engagement der Media Kanzlei im Presserecht und bei äußerungsrechtlichen Prozessen gegen Medien und Verlage sowie die große Aufmerksamkeit, die die Media Kanzlei in der Vergangenheit durch ihre geführten Verfahren erzielen konnte. „Insbesondere bei Streitigkeiten um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erregte sie in jüngster Vergangenheit Aufmerksamkeit, etwa als Renate Künast sich gegen Facebook Kommentare wehrte“ berichtet Juve.
Im Hinblick auf das Urteil des BGH wird die Media Kanzlei weiter für die Rechte ihrer Mandantin kämpfen und vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.
Der JUVE-Bericht ist abrufbar unter:
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