
Beleidiger erhält Strafbefehl und muss 800 Euro zahlen
von Media Kanzlei
Für Luisa Neubauer ist die Media Kanzlei gegen einen Beleidiger vorgegangen. Auf Twitter äußerte dieser im Mai 2022 unter einem Video unserer Mandantin „Geh doch mal bitte arbeiten! Dann merkst du das es andere Probleme gibt! Rotzgöre“.
Strafanzeige wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB
Die Media Kanzlei erstattete dann im August 2022 Strafantrag zunächst gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Beleidigung gem. § 185 StGB.
Bei der oben genannten Aussage handelt es sich um eine unzulässige Äußerung, die gerade nicht von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG gedeckt ist. Durch die Bezeichnung wird unsere Mandantin in ihrer Ehre und ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, sodass ihre Integrität und ihr öffentliches Bild herabgesetzt wird.
Amtsgericht Marienberg ordnet den Begriff „Rotzgöre“ als Herabwürdigung ein
Die Staatsanwaltschaft konnte den Täter ermitteln. Im Januar 2023 erfolgte dann auf Vorlage der Staatsanwaltschaft der Strafbefehl des Amtsgerichts Marienberg. Das Gericht stufte die Aussage des Twitter-Users als herabwürdigende Beschimpfung ein, die nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Dem Beleidiger wurde nun vom Amtsgericht Marienberg eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro auferlegt. Zudem muss er die Verfahrenskosten tragen.
Top Kanzlei im Persönlichkeitsrecht
Werden Sie auf Social Media ebenfalls beleidigt, diffamiert oder in sonstiger Weise in Ihrem Persönlichkeitsrecht herabgewürdigt, dann zögern Sie nicht uns zu
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