
Anwalt der Media Kanzlei erwirkt Urteil für DSDS-Sieger Severino Seeger
von Media Kanzlei
Unser Mandant, ein ehemaliger „Deutschland sucht den Superstar“-Teilnehmer, der im Zuge von DSDS einen Künstlervertrag mit einem Label abgeschlossen hat, gewinnt Rechtsstreit. Er verlangte eine Zahlung aus einem Künstlermanagementvertrag seines Labels. Die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg hat durch das Urteil vom LG Berlin (nicht rechtskräftig) vom 16.09.2019 einen wichtigen Sieg für Severino Seeger errungen.
Severino Seeger klagt aufgrund einer rechtswidrigen Zahlung aus einem Künstlermanagementvertrag
Im Jahre 2015 nahm Seeger an der Talentshow „Deutschland sucht den Superstar“ teil. Er hatte sich dort über 9 Monate einen Platz in den Top 10 erkämpft und ging letztlich als Sieger hervor.
Die Beklagte ist im vorliegenden Fall Künstlermanagerin. Sie hatte mit allen zehn Finalisten einen Künstlervertrag abgeschlossen, der für den Gewinner wirksam werden würde. Der Abschluss dieses Vertrages war Voraussetzung, um an den letzten Runden der Talentshow teilnehmen zu dürfen.
Severino Seeger ging dann im Verlaufe als Sieger des Castings hervor. Er musste dann 20% seiner Siegprämie an das Künstlerlabel zahlen. Zahlungsansprüche wurden gestellt, obwohl das Management zu dieser Gewinnmage selbst keinerlei Beitrag leistete. Ungeahnt seiner Rechte zahlte unser Mandant die in Rechnung gestellte Summe in dem Vertrauen darauf, dass eine solche vertragliche Verpflichtung gegenüber der Managementfirma tatsächlich bestünde.
Da ein solcher Anspruch nicht bestand, ging die Media Kanzlei sofort für ihren Mandanten gerichtlich dagegen vor und verlangte vom Label die Rückzahlung der vom Künstler getätigten Zahlungen an das Künstlerlabel in Höhe von 23.800,00 EUR.
Grund dafür war, dass sich aus dem Managementvertrag der Beklagten keine Verpflichtung zu einer derartigen Zahlung ergab. Der geschlossene Vertrag bezog sich nicht auf das Preisgeld. Zudem handelte es sich bei den AGB-Klauseln des Vertrages um unklare Klauseln, die gemäß § 305c BGB zu Lasten des Verwenders, also des Labels, gehen.
Das Landgericht Berlin erkannte damit an, dass die Zahlung von 23.800,00 EUR des Vertrages ohne Rechtsgrund gezahlt wurde. Daher stehe ihm die Rückzahlung der Summe zu.
Die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg gewinnt somit für Severino Seeger und konnte die 23.800,00 EUR für den DSDS-Sieger zurückerstreiten.
im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit
Severino Seeger, XXXX, XXXX
- Kläger-
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Media Kanzlei Frankfurt, Kaiserstraße 44,60329 Frankfurt, Gz.: 1020/18
gegen
XXXX, vertreten d.d. Geschäftsführer XXXX, XXXX, XXXXX
- Beklagte -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte XXXX, XXXX, XXXX, Gz.: XXXX
hat das Landgericht Berlin - Zivilkammer 1 - durch die Richterin am Landgericht XXXX als Einzelrichterin aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 01.07.2019 für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 23.800,00 € nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.8.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 95 %, der Kläger 5 %.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
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