Mittwoch, 27.01.2021

Anwälte der Media Kanzlei erwirken einstweilige Verfügung für Mandanten aufgrund Persönlichkeitsrechtsverletzung

von Media Kanzlei

Unser Mandant hat Kenntnis davon erlangt, dass über ihn auf den Plattformen „Instagram“ und „YouTube“ persönlichkeitsverletzende Inhalte verbreitet wurden.

Der Gegner veröffentlichte die Häuserfront, das Auto und die private Adresse unseres Mandanten und stellte dessen Bildnis öffentlich zur Schau. Grundsätzlich ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrechts zu bejahen, wenn die Anonymität durch Veröffentlichung einer Aufnahme des Wohnsitzes unter Namensnennung aufgehoben wird, und dadurch das Wohnhaus als Rückzugsort des Betroffenen nicht mehr geeignet ist.

 

Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren des Landgerichts Frankfurt am Main wurde beschlossen, dass der Gegner es zu unterlassen hat, bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft für den Fall der Zuwiderhandlung, die persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalte über unseren Mandanten öffentlich zu verbreiten. 

Die Kosten wurden dem Antragsgegner auferlegt.

Anwälte der Social Media Kanzlei sind spezialisiert auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Wenn auch Sie Opfer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung geworden sind, in dem, dass öffentlich Ihr Bildnis zur Schau gestellt wurde oder Falschaussagen über Sie verbreitet wurden, wenden Sie sich an die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei. Wir helfen Ihnen gerne.

 

Paragraf Paragraph Recht - Kostenloses Bild auf Pixabay

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