
Anwälte der Media Kanzlei erfolgreich gegen Google. Google muss Funktion „Foto hinzufügen“ abschalten.
von Media Kanzlei
Durch den Beschluss des Landgericht Frankfurt am Main vom 20.12.2019 (Az: 2-03 O 505/19 - nicht rechtskräftig) wird Google Ireland Ltd. dazu verpflichtet die Funktion „Foto hinzufügen“ für den Google-Maps-Eintrag unserer Mandantin abzuschalten.Â
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Jeder kann anonym Bilder auf Google Maps hochladen und veröffentlichen
Unsere Mandantin ist Betreiberin eines Labors für Bioanalytik. Auf Google Maps kann man, wie auch bei allen anderen Unternehmen, Bilder zum Unternehmen veröffentlichen und kommentieren. Die hochgeladenen Bilder werden nicht von Google kontrolliert und können demnach anonym hochgeladen werden. Gemäß den Nutzungsbedingungen von Google dürfen nur Bilder von dem jeweiligen Standort veröffentlicht werden.Â
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Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Hochladen von Bildern unbekannter Dritter auf das Profil unserer Mandantin
Unbekannte Dritte haben immer wieder anonym Bilder von grausamen Tierversuchen hochgeladen. Diese waren dann neben den Bildern der Außenfassade des Labors für jedermann öffentlich sichtbar. Die Bilder wurden weder von unserer Mandantin aufgenommen, noch wurden diese von ihr veröffentlicht. Richtig ist, dass unsere Mandantin keine Tierversuche durchführt, da sie nicht einmal mit Tieren arbeitet. Die Bilder der unbekannten Dritten lassen allerdings für Außenstehende vermuten, dass in den Räumlichkeiten unserer Mandantin Tierversuche durchgeführt werden. Dies verletzt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht unserer Mandantin erheblich.Â
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Google löscht die Bilder trotz mehrfacher Anfragen nicht
Die Media Kanzlei wies Google mehrfach auf die rechtswidrigen Bilder hin und forderte sie zur Löschung auf. Google hingegen hat die Bilder nicht gelöscht, sodass die Media Kanzlei einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt hat.
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Das Landgericht Frankfurt gibt Unterlassung der Bilder statt
Mit Beschluss vom 20.12.2019 hat das Landgericht Frankfurt am Main dem Antrag der Media Kanzlei vollumfänglich stattgegeben (vgl. LG Frankfurt 2-03 O 505/19 - nicht rechtskräftig).
Weiter beschließt das Landgericht, dass es Dritten fortan nicht mehr möglich sein darf, Unternehmensfotos auf dem Profil unserer Mandantin zu veröffentlichen. Die Funktion „Foto hinzufügen“ muss für das Profil abgeschaltet werden. Ein derartiger Beschluss ist ein absolutes Novum und ein wichtiger Erfolg unserer Mandantin.Â
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Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/gesch%C3%A4ftsmann-internet-kontinente-2682712/
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