Abmahnung von Verbraucherzentrale erhalten? – Media Kanzlei hilft!

Zu den Aufgaben der Verbraucherzentralen gehört es unter anderem die Märkte zu beobachten und Verbraucherrechte zu stärken. In diesem Zusammenhang ist es nicht unüblich, dass die Verbraucherzentrale, vertreten durch eine Kanzlei, Abmahnungen an Unternehmen verschickt, um diese zum Unterlassen bestimmter Handlungen zu bringen.

Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg vertreten durch die Kanzlei „BSB Quack Gutterer“

In dem Fall, welchen die Media Kanzlei betreute, verschickte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. vertreten durch die oben genannte Kanzlei besagte Abmahnungen.

Erhalt einer Abmahnung aufgrund eines „Verstoßes“ gegen Verbraucherschutzvorschriften

Regelmäßig wird in der Abmahnung zunächst das Unterlassen gewisser Handlungen gefordert mit Berufung auf einen Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften. Dies geht einher mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Außerdem wird die Kanzlei, welche die Abmahnung verfasst hat, auch die Kosten der Rechtsverfolgung geltend machen.

Was tun bei einer Abmahnung von der Verbraucherzentrale?

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, ist es zunächst einmal wichtig, dass Sie eine Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, ohne diese vorher rechtlich prüfen zu lassen. Zum einen ist es möglich, sich gegen eine Abmahnung der Gegenseite zur Wehr zu setzen, sollte diese ganz oder teilweise rechtlich unbegründet sein. Zum anderen kann eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung Sie in ihren Rechten beschneiden.

Lassen Sie sich daher am besten von den fachkundigen Anwältinnen und Anwälten der Media Kanzlei beraten. Wir helfen Ihnen gerne!

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