Abmahnung der Kanzlei Sandhage erhalten?

Wurden auch Sie mit einem Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Sandhage wegen des Handels mit Arzneimitteln über die Verkaufsplattform ebay.de überrascht?

Neue Abmahnwelle

Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin versendet für seine Mandantinnen und Mandanten regelmäßig Abmahnungen wegen leicht im Internet auffindbarer (vermeintlicher) Rechtsverletzungen, vor allem im wettbewerbsrechtlichen Kontext. In den uns vorliegenden Schreiben bietet er den Abgemahnten an – gegen Zahlung von Anwaltskosten – auf weitere Ansprüche, insbesondere Unterlassungsansprüche oder die strafrechtliche Verfolgung der vermeintlichen Verstöße zu verzichten.

Die Fristen sind oft kurz bemessen, weshalb Sie schnell aber überlegt handeln sollten. Lassen Sie die Begründetheit Ihres Abmahnschreibens von spezialisierten Experten prüfen. Die Media Kanzlei steht Ihnen dabei gerne zur Seite!

Wie kann ein solches Schreiben aussehen?

Unserer Kanzlei liegt ein Schreiben von Rechtsanwalt Sandhage als Vertreter der Firma Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR vor.

Unser Mandant vertreibt über die online Plattform Ebay.de ein Handdesinfektionsmittel der Marke Schülke Desderman.

Es wird angeführt, dass durch den Vertrieb des Desinfektionsmittels die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes nach §§ 67 Abs.8, 146 Abs. 11 AMG verletzt würden, da es sich bei dem Mittel um ein zugelassenes Arzneimittel handele, das nicht ohne Einhaltung strenger Vorschriften online – also außerhalb von Apotheken – verkauft werden dürfe. Der Verkauf der Produkte stelle einen gravierenden Wettbewerbsverstoß dar, sodass Unterlassungs- und weitere Ansprüche für den abmahnenden Mitbewerber bestünden, zudem wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das AMG Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten darstellen können.

Das Abmahnschreiben fordert dazu auf einen Betrag in Höhe von 453,86 € zu zahlen und den Vertrieb des Desinfektionsmittels einzustellen, um Weiterungen zu vermeiden. Bei Annahme dieses „Angebots“ würden keine weiteren Ansprüche geltend gemacht.

Wie gehe ich jetzt vor?

Unabhängig davon, ob Ihr Verhalten tatsächlich gegen Rechtvorschriften verstößt, könnte die konkrete Art und Weise der Geltendmachung der Ansprüche rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig im Sinne des § 8c UWG sein.

Erhalten Sie eine solche Abmahnung, handeln Sie nicht vorschnell und geben ungeprüft Erklärungen ab oder weisen Zahlungen an. Wir raten dazu sich die Einschätzung eines fachkundigen Rechtsanwalts bzw. einer fachkundigen Rechtsanwältin einzuholen. Diese können prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche rechtens sind.

Top-Kanzlei im Bereich des Wettbewerbsrechts

Die spezialisierten Anwälte und Anwältinnen der Media Kanzlei sind mit diesen Abmahnschreiben vertraut und stehen Ihnen gerne zur Seite. Lassen Sie sich beraten und zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

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