Versäumnisurteil nach Rassismusvorwürfen gegen unseren Mandanten

Die Media Kanzlei konnte für unseren Mandanten ein Versäumnisurteil vor dem Landgericht Hamburg erwirken.

Öffentliche Falschbehauptung

Im zugrundeliegenden Sachverhalt ging es um öffentlich geäußerte Rassismusvorwürfe gegen unseren Mandanten, welche in der Sache keineswegs begründet waren und somit unwahre Behauptungen darstellten. Unserem Mandanten wurde öffentlich auf Instagram vorgeworfen, dass er ein rassistisches Wort in Bezug auf die Gegenseite geäußert hatte. Dies war jedoch nicht der Fall. Eine Bezeichnung der Gegenseite mit dem herabwürdigenden Begriff hatte zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.

Aufgrund der namentlichen Nennung und der Mitteilung seines Arbeitsplatzes war unser Mandant auch für zahlreiche Personen erkennbar. Durch die Veröffentlichung der unwahren Tatsachenbehauptung wurde in unzulässiger Art und Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten eingegriffen.

Abmahnung und Klage

Die Media Kanzlei sendete der Gegenseite eine Abmahnung, in welcher auf die Rechtsverletzung hingewiesen wurde, und forderte die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die Gegenseite lehnte die Abgabe einer solchen Erklärung jedoch ab.

Versäumnisurteil des Landgerichts Hamburg

Daher war im nächsten Schritt zur Sicherung der Ansprüche unseres Mandanten Klage geboten. Diese erhob die Media Kanzlei vor dem Landgericht Hamburg. Nachdem die Gegenseite an dem Prozess nicht teilnahm, erging ein Versäumnisurteil, welches der Klage unseres Mandanten vollumfänglich stattgab. Die Gegenseite hat nun die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Top-Kanzlei im Äußerungsrecht

Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen ist nicht zulässig und kann mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden. Die Media Kanzlei unterstützt Sie dabei gerne! Kontaktieren Sie uns noch heute!

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