Presserecht: Durchsetzung eines Anspruchs auf Gegendarstellung gegen Axel Springer

Die Rechtsanwält:innen der Media Kanzlei waren in zwei einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Axel Springer erfolgreich. Dabei wurden unserer Mandantin Gegendarstellungs- sowie Unterlassungsansprüche zugesprochen. Nach einigen unwahren Behauptungen, die der Axel Springer Verlag über unseren Mandanten in der WELT veröffentlicht hatte, konnte das Team der Media Kanzlei vor Gericht Gegendarstellungen wegen zwei der Aussagen gegen die WELT erwirken.

Falsche Behauptungen auf WELT Online

In der WELT wurde online sowie in der Print-Ausgabe über unseren Mandanten, einen Fernsehsender, berichtet. Im Zusammenhang mit dieser Berichterstattung stellte die Redaktion unwahre Tatsachenbehauptungen über unseren Mandanten auf.

Wegen der rechtsverletzenden Äußerungen stand dem Fernsehsender neben dem Unterlassungsanspruch auch ein Gegendarstellungsanspruch gemäß § 56 RStV gegen Axel Springer zu. Wir haben daher die Gegenseite mithilfe eines anwaltlichen Schreibens aufgefordert, eine Gegendarstellung des Fernsehsenders abzudrucken. Zuvor hatten wir bereits die Unterlassung der streitgegenständlichen Aussagen im Rahmen eines Eilverfahrens vor dem Landgericht erfolgreich durchgesetzt.

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Wir haben einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Landgericht gestellt und waren hier auch erfolgreich. Der zuständige Rechtsanwalt aus der Media Kanzlei zeigte sich erfreut: „Dass Teile der Gegendarstellung durchgesetzt worden sind, ist ein schöner Erfolg. Aufgrund der hohen Anforderungen bei den Formalitäten und der kurzen Fristen geschieht dies sehr selten.“

In dem Verfahren gemäß § 56 Rundfunkstaatsvertrages betreffend den Abdruck einer Gegendarstellung

– Antragstellerin –

gegen

– Antragsgegnerin –

ordnet das Landgericht (…) im Wege der einstweiligen Verfügung – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung – am 03.08.2021 gemäß § 56 Rundfunkstaatsvertrag i.V.m. § 935 ZPO an:

Der Antragsgegnerin wird auferlegt,

unverzüglich die nachfolgende Gegendarstellung ohne Einschaltungen und Weglassungen und in gleicher Aufmachung wie die Ausgangsmitteilung in das Angebot https://www.welt.de aufzunehmen und so lange wie die unter der URL (…) bereitgehaltene beanstandete Ausgangsmeldung in unmittelbarer Verknüpfung mit dieser anzubieten, wobei das Wort „Gegendarstellung“ in der Schriftgröße und Schrifttype wie die Überschrift und der Text der Gegendarstellung in der Schriftgröße und Schrifttype wie die Ausgangsmitteilungen zu erfolgen hat.

(…) (LG Frankfurt, Urteil vom 04.08.2021)

Anwalt für Presserecht

Axel Springer hat die Gegendarstellung unseres Mandanten in der Ausgabe der WELT inzwischen veröffentlicht.

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