Montag, 22.06.2020

Unsere Anwälte setzen Richtigstellungsanspruch bei Twitch und Twitter durch

von Media Kanzlei

Die Mandantin unserer Kanzlei betreibt als „Kittey“ einen Social-Media-Kanal bei Twitch. Die Gegnerin des Unterlassungs- und Richtigstellungsanspruchs betreibt ebenfalls einen Social-Media-Kanal mit sechsstelligen Follower-Zahlen. Die Parteien planten anlässlich einer Computermesse einen gemeinsamen Aufenthalt in Köln und wollten sich zu diesem Zweck ein Hotelzimmer teilen, welches die Gegnerin dann wie verabredet auch gebucht hat. Da die Reise aufgrund der Pandemie nicht zustande kam, forderte die Gegnerin unsere Mandantin auf, die Hälfte der Hotelrechnung an sie zu überweisen, da das Hotel eine kostenlose Stornierung zunächst abgelehnt hatte. Unsere Mandantin machte die Bezahlung ihres Anteils an den Hotelkosten von der Vorlage der Hotelrechnung abhängig. Daraufhin machte die Gegnerin den Sachverhalt u.a. auf ihrem Twitch-Kanal und bei Twitter öffentlich und forderte unsere Mandantin mehrfach öffentlich dazu auf, das Geld zu bezahlen. 

Unsere Social-Media-Kanzlei fordert Unterlassung und öffentliche Richtigstellung

„Kittey“ wandte sich an die Anwälte unserer Social-Media-Kanzlei, die daraufhin Unterlassung und eine öffentliche Richtigstellung bei Twitch und Twitter im Wege einer Abmahnung forderten. Den anwaltlichen Abmahnungen beugte sich die Gegenseite, so dass ein langwieriger gerichtlicher Rechtstreit auf diese Weise vermieden werden konnte. 

Die veröffentlichten Richtigstellungen über die social media-Kanäle finden Sie hier: 

https://clips.twitch.tv/SmilingAthleticSalsifyGingerPower

https://twitter.com/Milschbaum/status/1272874193273720838  

Wenn auch Sie Hilfe bei der Durchsetzung von Unterlassungs- oder Richtigstellungsansprüchen benötigen, kontaktieren Sie die Anwälte /-innen der Media Kanzlei. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

https://pixabay.com/de/photos/bett-schlafzimmer-decke-bücher-1846251/

...

Diesen Artikel teilen