
Unsere Anwälte kämpfen für Ihren Anspruch auf Wiederveröffentlichung einer positiven Bewertung in Arztbewertungsportal
von Media Kanzlei
Die Onlineplattform jameda.de ist bekannt für Patientenbewertungen von Ärzten und Praxen. In unserem Fall löschte diese Onlineplattform eine Vielzahl von positiven Bewertungen und sendete an betroffene Ärzte Abmahnungen durch die SSB Söder Berlinger Rechtsanwälte PartG mbB aus München. Durch diese Abmahnungen warf Jameda den betroffenen Ärzten vor, sich positive „Fake-Bewertungen“ erkauft zu haben. Verlangt wird auch eine Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Abmahnkosten (zwischen 1.500,00 EUR und 2.400,00 EUR).
Warnhinweis durch Jameda - Verdacht auf Manipulation durch gekaufte Bewertungen
Jameda informiert per Warnhinweis auch die Nutzer Ihres Arztbewertungsportals darüber, auf dem Profil der betroffenen Ärzte Auffälligkeiten und Verdachtsfälle auf Manipulation in Form von gekauften oder in unlauterer Weise beeinflussten Bewertungen festgestellt zu haben.
Das OLG München hat mit Urteil vom 27.02.2020 (29 U 2584/19) entschieden, dass ein Anspruch auf Wiederveröffentlichung einer positiven Bewertung in einem Arztbewertungsportal besteht, wenn diese zu Unrecht durch Algorithmus als Fake-Bewertung eingestuft und dementsprechend gelöscht wurde.
Rechtsverletzung durch Löschung positiver Bewertungen
Die Löschung der positiven Bewertungen kann ggf. den Kläger in seinen Rechten am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1 BGB verletzen.
Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei SSB Söder Berlinger Rechtsanwälte PartG mbB im Auftrag von Jameda erhalten haben, lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten. Die Media Kanzlei ist schon mehrfach erfolgreich gegen Jameda vorgegangen.
Die Anwälte der Media-Kanzlei können Ihnen mit Rat und Tat beistehen und Ihnen die möglichen Handlungsoptionen erläutern.
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