
Unaufgeforderte Zusendung sog. „Dick-Pics“ als Straftat gem. § 184 I Nr. 6 StGB
von Media Kanzlei
"Dick-Pics" – also Bilder von männlichen Geschlechtsorganen, die ungefragt über soziale Medien oder Messengerdienste – vor allem bei Dating-Apps wie tinder – an andere versendet werden, sind ein immer häufiger auftauchendes Phänomen. Die meisten Betroffenen, die derartige Bilder empfangen, fühlen sich davon belästigt. Doch es handelt sich nicht nur um eine Unsitte, sondern stellt eine Straftat dar, ungenehmigt derartige Bilder zu versenden.
Nach § 184 StGB ist es untersagt, pornografische Inhalte an einen anderen gelangen zu lassen, ohne von diesem dazu aufgefordert worden zu sein. Davon erfasst ist auch das ungefragte Zusenden von Dick-Pics. Das StGB sieht hier Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor, deshalb sollten derartige Vorfälle auch unbedingt zur Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden gebracht werden.
Regelmäßig bleibt es auch nicht beim reinen Versand der Bilder; oft folgen Textnachrichten, darunter auch mit beleidigendem oder drohendem Inhalt, die ebenfalls strafrechtlich relevant sein können.
Nutzerprofile können enttarnt werden
Die vermeintliche Anonymität des Internets ist dabei mittlerweile ein überwindbares Hindernis, da die Staatsanwaltschaften viele Informationen zum Täter ermitteln und weitergeben können.
Wichtig ist in jedem Fall eine genaue Dokumentation der Rechtsverletzung, beispielsweise durch Screenshots des Bildes und des Chatverlaufs.
Unterlassungs- und Geldentschädigungsansprüche für Betroffene möglich
Für den Absender solcher „Dick-Pics“ kann die ungefragte Versendung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Dem Opfer stehen regelmäßig darüber hinaus Unterlassungs- und unter Umständen auch Geldentschädigungsansprüche zu. Im Wiederholungsfall trifft den Täter dann eine hohe Vertragsstrafe. Zudem muss der Täter in jedem Fall die Anwaltskosten des Geschädigten tragen.
Wurde Ihnen ein „Dick-Pic“ ungefragt zugesandt und/oder eine beleidigende, drohende Nachricht geschickt?
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