Erpressung und Bedrohung mit intimen Aufnahmen

Unsere Mandantin wird von einem ehemaligen Partner bedroht und mit intimen Aufnahmen erpresst. Sowohl die Mandantin als auch der Täter sind Privatpersonen, die über mehrere Monate eine intime Beziehung hatten. Der Täter hat während dieser Beziehung Intimvideos unserer Mandantin ohne ihre Zustimmung oder Kenntnis aufgenommen. Mit diesen erpresste er unsere Mandantin, nachdem diese die Beziehung beendet hatte. Er kontaktierte die Dame, beleidigte sie in zahlreichen Nachrichten und drohte, die Intimvideos zu veröffentlichen. Der Täter forderte mehrfach Geld von der Mandantin und drohte, die Videos im Internet zu veröffentlichen, sollte unsere Mandantin nicht zahlen.

Die Verbreitung von Nacktaufnahmen und Nachrichten wurde der Gegenseite bereits im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt. Die Bedrohungen hielten allerdings weiter an. Nun ging es sogar so weit, dass Nachrichten gefälscht und unter dem Namen unserer Mandantin versendet wurden.

Gewaltschutzantrag wegen anhaltender Bedrohung

Für unsere Mandantin haben wir erfolgreich einen Gewaltschutzantrag gestellt.

In seinem Beschluss hat das Amtsgericht Frankfurt der Gegenseite untersagt, die Wohnung unserer Mandantin zu betreten, sich dieser oder unserer Mandantin bis auf eine Entfernung von 50 Metern zu nähern und Verbindung zu der Antragstellung, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie bspw. einem Smartphone, aufzunehmen.

 

Gerne unterstützen wir auch Sie! Kontaktieren Sie uns unverzüglich.

 

Anmerkung: Genaueres zu dem Fall finden Sie hier:

https://www.media-kanzlei.com/news/blog-artikel/sexuelle-erpressung-im-internet-mit-intimen-fotos-und-videos/

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