Media Kanzlei unterstützt Zentralrat der Muslime

Die Media Kanzlei unterstützt den Zentralrat der Muslime bei der strafrechtlichen Verfolgung von Beleidigungen und rassistischen Äußerungen. Schon in der Vergangenheit konnten wir hier in zahlreichen Fällen erfolgreich für unsere Mandanten vorgehen.

Am 26.09.2021 wollte eine Wählerin im Rahmen der Bundestagswahl im Wahllokal 6 in der Astrid-Lindgren-Schule in Bergheim-Kenten Gebrauch von ihrem Wahlrecht machen. Die Frau trug ein Kopftuch sowie einen Mundschutz. Eine Wahlhelferin verwehrte der Frau unter Hinweis auf das Verhüllungsgebot ihr Wahlrecht auszuüben. Der Dame wurde erklärt, dass sie mit dem Kopftuch nicht das Wahllokal betreten und wählen dürfe. Auch nachdem sich unbeteiligte Dritte einmischten, wurde der Frau die Ausübung ihres Wahlrechts weiterhin verwehrt. Erst nach einer Beschwerde der Frau bei der Wahlleitung wurde unmittelbar eine entsprechende Anweisung aus dem Rathaus an das Wahllokal vor Ort gegeben. Erst dann wurden der Dame die Wahlunterlagen ausgehändigt und sie konnte ihre Stimme abgeben. Die Situation war für die Betroffene im hohen Maße demütigend.

 

Wir haben daher bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige erstattet.

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