MEDIA KANZLEI erfolgreich gegen Seven.One Entertainment Group GmbH: Veröffentlichung von Videoaufnahmen ohne Einwilligung

Wir konnten für eine Mandantin eine einstweilige Verfügung durch Anerkenntnisurteil vor dem Landgericht Düsseldorf durchsetzen. Hintergrund war eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch die Ausstrahlung eines Beitrages in der Sendung „112 Notruf Deutschland“ auf Sat.1.

Filmaufnahmen der Mandantin ohne Einwilligung veröffentlicht

Unsere Mandantin war durch einen medizinischen Notfall dazu gezwungen, einen Rettungswagen zu rufen. Als dieser an der Wohnung der Mandantin ankam, war überraschenderweise ein Kamerateam mit vor Ort, welches den Einsatz der Rettungskräfte filmte – ohne Ankündigung!

Als unsere Mandantin beim Eintreffen der Rettungssanitäter das Filmteam sah, teilte sie – unter starken Schmerzen stehend – ausdrücklich mit, dass sie und auch ihre anwesende Tochter unter keinen Umständen irgendwo zu sehen sein dürfen. Ihr wurde weder während der Aufnahmen noch im Nachhinein mitgeteilt, für wen das Filmteam produzierte oder wofür die Aufnahmen später genutzt werden sollten.

Obwohl unsere Mandantin eine Einwilligung zur Veröffentlichung und Verbreitung der Aufnahmen unter Kenntlichmachung nicht erteilte, wurde der Beitrag um 20:15 auf Sat.1 ausgestrahlt. Dabei war sowohl unsere Mandantin als auch ihre ebenfalls anwesende Tochter nicht unkenntlich gemacht worden.

Verständlicherweise wollte unsere Mandantin in dieser intimen und privat geprägten Situation keinesfalls im Fernsehen erscheinen. Noch dazu lief die Sendung zur Primetime im Free-TV, sodass besonders viele Personen die Aufnahme unserer Mandantin gesehen haben. Auch von mehreren Nachbarn und Freunden wurde sie erkannt und auf die Ausstrahlung angesprochen.

Anwaltskanzlei vertritt Mandantin erfolgreich vor dem LG Düsseldorf 

Die ungenehmigte Ausstrahlung der Aufnahmen unserer Mandantin verletzten diese besonders schwerwiegend in ihrem Persönlichkeitsrecht. Sie hatte daher Unterlassungsansprüche, weshalb die Rechtsanwält:innen der MEDIA KANZLEI die Seven.One Entertainment Group GmbH abmahnten und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung, Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung zu geben sowie die anwaltlichen Kosten zu erstatten. Zwar konnte so eine weitere Ausstrahlung der Aufnahmen verhindert werden, jedoch kam die Gegenseite den weiteren Aufforderungen nicht nach. Die MEDIA KANZLEI setzte aus diesen Gründen eine einstweilige Verfügung durch Anerkenntnisurteil vor dem Landgericht Düsseldorf durch.

Eine Aufnahme und Veröffentlichung von privaten Rettungseinsätzen ist keinesfalls deshalb rechtens, weil die Helfer von einem Kamerateam begleitet werden.

Sollten auch Sie in solchen oder ähnlichen Fragen rechtlichen Beistand brauchen, scheuen Sie nicht, sich an uns zu wenden.

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