
Hate Speech auf Social Media: Luisa Neubauer erfolgreich von Media Kanzlei beraten
von Media Kanzlei
Luisa Neubauer ist eine deutsche Klimaaktivistin, die sich für die „Fridays For Future“-Bewegung einsetzt. Trotz oder gerade wegen ihres Engagements wird sie in den sozialen Netzwerken häufig angegriffen. Unter ihren Beiträgen auf Instagram, Twitter & Co sind zahlreiche Hasskommentare und Anfeindungen zu finden. Die RechtsanwältInnen der Media Kanzlei konnten Luisa Neubauer schon in zahlreichen Fällen erfolgreich im Kampf gegen Hate Speech beraten.
Hasskommentare auf Social Media als Straftaten
Vor allem unter Beiträgen der Betroffenen oder anderer Personen, die wiederum über die betroffenen Personen berichteten, kommt es auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter & Co zu Hasskommentaren. Die Täter verfassen Kommentare mit beleidigenden Ausdrücken, Schimpfwörtern oder falschen Unterstellungen. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, können diese Kommentare Straftatbestände wie den der Beleidigung oder der üblen Nachrede erfüllen.
Die Kommentare werden dann nicht mehr nur gelöscht, die Täter sollen auch strafrechtlich verfolgt und ermittelt werden. Ihnen droht die im StGB vorgesehene Strafe.
Beleidigende Äußerungen und Hasskommentare verletzten das Persönlichkeitsrecht von Luisa Neubauer und zahlreicher weiterer Personen, die von Hate Speech auf Social Media betroffen sind. Die Betroffenen werden durch diese derart in ihrer Ehre und ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, dass ihre Integrität und ihr öffentliches Bild massiv herabgesetzt werden.
Strafrechtliche und zivilrechtliche Möglichkeiten für Betroffene
Die Betroffenen haben die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, wenn nötig gegen Unbekannt. Der erste Schritt, wenn wir Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt haben, ist daher in den meisten Fällen das Stellen einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Im Rahmen der Strafanzeige stellen wir Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte. Um die Rechtsverletzung beweisen zu können, sollte diese auf jeden Fall dokumentiert werden, bspw. durch die Aufnahme von Screenshots. Diese können Sie Ihrem Rechtsanwalt/Ihrer Rechtsanwältin im besten Fall sofort zukommen lassen.
Neben dem strafrechtlichen Anspruch können zudem zivilrechtliche Ansprüche auf Löschung/Abänderung oder Geldentschädigung bestehen. Betroffene können die Täter bspw. durch anwaltliches Schreiben abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auffordern lassen. Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen nach Schadensersatzgesichtspunkten und den Grundsätzen auftragsloser Geschäftsführung von den Tätern erstattet werden.
Wehren auch Sie sich gegen Hass im Netz! Das Team der Media Kanzlei hilft Ihnen gerne dabei weiter.
Lesen Sie außerdem gerne unsere Pressemitteilung zu Cybermobbing.
Bildquelle: https://pixabay.com/de/illustrations/erde-schutz-umwelt-globus-welt-1987763/
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