Geldentschädigung wegen Veröffentlichung von Nacktbildern durch den Ex-Freund

Weil er am Verhandlungstag nicht vor Gericht erschienen ist, erging nun ein Versäumnisurteil (n.rk.) gegen den Ex-Freund unserer Mandantin. Dieser hatte nach der Trennung durch unsere Mandantin Nacktfotos von ihr im Internet veröffentlicht.

Die Gegenseite muss unserer Mandantin nun eine Geldentschädigung i.H.v. 20.000 Euro nebst Zinsen zahlen. Außerdem muss der Ex-Partner unserer Mandantin alle Kosten des Rechtsstreits tragen.

Nacktfotos von Ex-Freund im Internet veröffentlicht

Das Landgericht Frankfurt hatte dem Ex-Freund unserer Mandantin bereits im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens die Veröffentlichung und Verbreitung der intimen Aufnahmen verboten. Im Hauptsacheverfahren haben wir nun einen Geldentschädigungsanspruch unserer Mandantin, die unter der ganzen Situation natürlich stark leidet, verfolgt.

Anwalt hilft bei Mobbing und Bloßstellung im Internet

Leider passiert es heutzutage immer häufiger, dass Ex-Partner sich wie in diesem Fall verhalten oder Nutzer auf Social Media schwerem Mobbing und Bloßstellung ausgesetzt sind. Geht es Ihnen oder einem/einer Bekannten ähnlich? Sie sind nicht allein! Hatespeech und Cybermobbing sind ein großes und bekanntes Problem. Wir kämpfen mit Ihnen dagegen an. Kontaktieren Sie uns noch heute!

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