Erneuter Erfolg für Renate Künast gegen Hass im Netz – Ordnungsmittelbeschluss durch Landgericht Frankfurt erlassen

Die Media Kanzlei konnte erneut einen Erfolg für Renate Künast erzielen. Dieses Mal setzen die Anwälte und Anwältinnen einen Beschluss vor dem Landgericht Frankfurt am Main durch, nachdem die Gegenseite Falschzitate von Frau Künast verbunden mit einem Bildnis von ihr veröffentlichte.

Falschzitat als Persönlichkeitsrechtsverletzung

Die Gegenseite hat auf ihrer Website eine Collage veröffentlicht, auf der unsere Mandantin zu sehen ist und eine Aussage, welche ihr zugeordnet wird. Demnach legitimiert unsere Mandantin mit der Aussage den Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. Jedoch wurde eine solche Äußerung zu keinem Zeitpunkt von Frau Renate Künast getroffen.

Es handelt sich somit um ein Falschzitat, welches ihr bewusst zugeschrieben wird, um sie in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu verletzen. Denn durch das in den Mund legen falscher Zitate wird die betroffene Person in ihrem sozialen Geltungsanspruch verletzt, welcher ihr grundsätzlich garantiert, selbst darüber entscheiden zu dürfen, wie sie sich Dritten gegenüber präsentieren möchte. Dieses Recht wird durch die Verbreitung von Falschzitaten verletzt.

Media Kanzlei geht gegen Verbreiter vor

In einem ersten Schritt wurde der Verbreiter der Collage durch die Media Kanzlei abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Da die Gegenseite im damaligen Verfahren nicht auf die Aufforderungen reagierte, erhob unsere Mandantin Klage und forderte Unterlassungsansprüche sowie eine angemessene Geldentschädigung. Dies sprach das LG Frankfurt am Main im Rahmen eines Versäumnisurteils auch zu.

Verletzungshandlung weiterhin abrufbar – Ordnungsmittelbeschluss des LG Frankfurt

Aufgrund dessen, dass die Gegenseite die Verletzungshandlung weiterhin auf der Website zum Abruf bereithielt, verstieß er gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Frankfurt. Folgerichtig beantragte die Media Kanzlei den Erlass eines Ordnungsmittelbeschlusses, welcher nunmehr auch durch das Gericht erlassen wurde.

Media Kanzlei hilft Betroffenen bei Hass im Netz

Wer von Hass im Netz betroffen ist, dem kann geholfen werden. Das Team der Media Kanzlei verfügt über ausreichend Erfahrung in diesem Bereich und kann Ihnen daher bestmöglich zur Seite stehen. Kontaktieren Sie uns gerne!

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