
Erfolg für Capital Bra gegen die "Junge Freiheit"
von Media Kanzlei
Die Media Kanzlei hat erneut den erfolgreichsten und berühmtesten deutschen Rapper Capital Bra vertreten. Unser Mandant besitzt durch seine überaus erfolgreiche Karriere eine große mediale Strahlkraft. Dies führt leider immer wieder dazu, dass es zu Berichterstattungen über seine Person kommt, die falsche Tatsachenbehauptungen enthalten und somit eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen und überaus rufschädigend sind. Gegen eine solche Berichterstattung ging Capital Bra, vertreten durch die Media Kanzlei, auch hier vor.
Unterlassungsanspruch für Capital Bra
Das Landgericht Frankfurt am Main hat Capital Bra einen Unterlassungsanspruch gegen den Verlag „Junge Freiheit“ zugesprochen. Dieser hatte fälschlicherweise berichtet, bei einem Bandenkrieg in Berlin könne es um Capital Bra gehen.
Keine Beweise für Berichterstattung
Der Verlag bezog sich dabei auf eine angebliche Berichterstattung der Bildzeitung. Diese hätte ebenfalls darüber berichtet, dass eine mögliche Ursache für die Konflikte ein Erpressungsversuch gegenüber Capital Bra sei.
Es handelte sich dabei nicht nur um eine unwahre Tatsachenbehauptung; vielmehr hatte auch die Bildzeitung in einem Artikel nur über Gerüchte berichtet. Zudem hatte sich die Bildzeitung verpflichtet, diese Berichterstattung zu unterlassen.
Auch andere belastbare Quellen konnte die Gegenseite nicht benennen. Weil es sich um eine Berichterstattung handelte, die dazu geeignet war, den Betroffenen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, galt hier eine Beweislastumkehr zu Lasten des Verlages. Einen solchen Beweis konnte der Verlag nicht führen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein weiteres Verfahren, das wir für Capital Bra gewinnen konnten, finden Sie hier.
Fachanwälte für Presserecht
Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei sind auf Verfahren im Bereich des Medien- und Presserechts spezialisiert und können Ihnen somit bestmöglich zur Seite stehen. Kontaktieren Sie uns gerne!
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