
Erfolg der Media Kanzlei gegen RTL
von Media Kanzlei
Unser Mandant ist Beteiligter eines Verfahrens vor Gericht. RTL hatte ein Video veröffentlicht, das sich mit diesem Prozess beschäftigt. In diesem Video hat ein Reporter eine unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt.
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Ob ein rechtswidriger Eingriff in das gemäß § 823 Abs. 1 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt, wird im Rahmen einer Interessenabwägung ermittelt. Dabei werden das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und das Recht auf freie Meinungsäußerung des sich Äußernden gegeneinander abgewogen. An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender, unwahrer Tatsachenbehauptungen besteht allerdings unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse. Sie müssen nicht hingenommen werden.
Fotos des Betroffenen ohne seine Einwilligung veröffentlicht
In dem Video wurden außerdem Bildnisse unseres Mandanten ohne dessen Einwilligung veröffentlicht. Schon die Anfertigung des Bildes greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG ein. Lediglich bei Fotos, auf denen zeitgeschichtliche Ereignisse dargestellt werden, kann eine Einwilligung entbehrlich sein.
Die Bild- und Videoaufnahmen wurden zu einem Zeitpunkt am Gericht aufgenommen, in welchem die Presse diese eigentlich gar nicht hätte aufnehmen dürfen. Unser Mandant hatte keine Möglichkeit, sich den Aufnahmen zu entziehen. RTL wurde auf diesen Umstand auch durch den Richter hingewiesen und entsprechend gerügt.
Landgericht bestätigt einstweilige Verfügung
Wir haben die RTL Interactive GmbH abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert sowie zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Nachdem RTL hierauf nicht reagierte, stellten wir Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die von dem Landgericht auch erlassen wurde. Gegen diese einstweilige Verfügung legte RTL Widerspruch ein. Daraufhin bestätigte das Landgericht jedoch die einstweilige Verfügung. RTL hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Anwaltskanzlei für Presserecht
Haben auch Sie ein presserechtliches Anliegen? Beschäftigt Sie ein medienrechtliches Problem? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gerne.
...