Einstweilige Verfügung gegen Bayerischen Rundfunk für berühmten Musikkünstler

Die Pressekammer des Landgerichts in Hamburg hat dem Antrag der Media Kanzlei auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben.

Veröffentlichung von Foto ohne Einwilligung

Der Bayerische Rundfunk (BR) hatte einen Online-Artikel über Vorwürfe einer Straftat gegen einen anderen Rapper veröffentlicht und im Rahmen dieser Berichterstattung ein Foto verbreitet, das unseren Mandanten, einem berühmten Musikkünstler, neben dem anderen Rapper zeigte. Ob an den Vorwürfen gegen den anderen Rapper etwas dran ist, können wir nicht beurteilen. Unser Mandant hat in die Verbreitung des Fotos nicht eingewilligt. Außerdem stand das Foto in keinerlei Zusammenhang mit dem Inhalt des veröffentlichten Artikels.

Anwaltskanzlei setzt Unterlassungsansprüche durch

Wir haben den Bayerischen Rundfunk abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Der BR reagierte auf unser Schreiben und löschte das Foto. Weil jedoch keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wurde, haben wir Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei dem zuständigen Landgericht gestellt. Schließlich kann nur durch die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Wiederholungsgefahr beseitigt werden (BGHZ 1, 241, 248).

Das Landgericht Hamburg hat dem Antrag des berühmten Musikkünstlers durch die Media Kanzlei auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben und dem BR untersagt, das streitgegenständliche Foto zu verbreiten. Der BR hat bereits angekündigt, eine Abschlusserklärung abzugeben, wodurch der Rechtsstreit endgültig erledigt wäre.

Auch Axel Springer abgemahnt

Auch der Axel Springer Verlag hatte das streitgegenständliche Foto veröffentlicht. Der Verlag reagierte zunächst abweisend auf unsere Abmahnung und war nicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bereit. Nachdem die Verantwortlichen des Axel Springer unseren Erfolg vor dem LG Hamburg zur Kenntnis genommen haben, gaben auch sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab und entfernten das Foto von der Website.

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