Dienstag, 14.04.2020

Die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg erwirkt BGH Urteil gegen die Bild Zeitung

von Media Kanzlei

Unser Mandant, ein Rechtsanwalt, nimmt die bekannte Bild Zeitung auf Unterlassung einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung in Anspruch. 

 

Was war passiert?

Die Kriminalpolizei durchsuchte aufgrund eines Straftatverdachts die Kanzlei unseres Mandanten. Die Bildzeitung berichtete über diese Durchsuchung mit einem über die gesamte Breite und etwa ein Drittel Höhe einnehmenden Portraitfoto des Klägers. Die Zeitung schrieb, unter Nennung seines vollen Namens, dass unserem Mandanten bis zu 5 Jahren Haft drohen würden. Zudem wurde ein Foto seiner Kanzlei gezeigt, mit der Bildunterschrift „Dienstag untersuchten Ermittler für Organisierte Kriminalität die Kanzlei in der XXXX Straße.“

Die Media Kanzlei erwirkte bereits mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung die Untersagung der Berichterstattung. Die Bildzeitung ging dann den Instanzenzug bis hin zum Bundesgerichtshof. 

 

Kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit 

Die Media Kanzlei machte geltend, dass kein hinreichendes öffentliches Interesse an der Berichterstattung vorlag. Diese Ansicht teilten größtenteils auch die zuständigen Gerichte. Es fand eine Abwägung statt zwischen dem Berichterstattungsinteresse der Zeitung und dem Geheimhaltungsinteresse unseres Mandanten, bei der die Geheimhaltung letztlich überwog. Der BGH vertrat die Ansicht, dass die Nennung des vollen Namens des Klägers im höchsten Maße beeinträchtigend war. Dadurch, dass der Kläger nicht im öffentlichen Interesse steht, liegt kein Informationsinteresse für die breite Öffentlichkeit vor. 

Bei der Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers und der erheblichen Anprangerung durch das großflächige Portraitieren des Klägers, muss das Berichterstattungsinteresse dem Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten nachstehen. Unser Mandant war damit für jedermann erkennbar und konnte auch von Lesern identifiziert werden, die unseren Mandanten vorher nicht kannten. Von diesen wird er dann ausschließlich mit dem Vorwurf einer Straftat verbunden. 

 

Die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg konnte sich allerdings erfolgreich für die Persönlichkeitsrechte des Klägers einsetzen und gegen die identifizierende Berichterstattung vorgehen.

Für den Fall, dass auch Sie von identifizierbarer Berichterstattung oder anderen Persönlichkeitsrechtverletzungen betroffen sind, melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind für Sie da!


 

Hier das BGH-Urteil (Az. VI ZR 249/18) nachlesen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=91de24cab3f19e8dfcc2777eadb31584&Sort=3&Seite=7&nr=103842&pos=225&anz=62642


Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/hintergrund-artikel-pressefreiheit-3182873/

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