Dickpic-Versender muss volle Anwalts- und Gerichtskosten tragen

Erfolgsgeschichte

Dickpic-Versender muss volle Anwalts- und Gerichtskosten tragen

Für unsere Mandantin Louisa Dellert sind wir erfolgreich gegen ein unerwünschtes Dickpic vorgegangen. Der Gegner muss es nun nicht nur unterlassen, unserer Mandantin solche Bilder zu schicken, sondern die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten des Verfahrens tragen.

Strafrechtliche Ermittlung des Dickpic-Versenders

Im Januar 2021 erhielt unsere Mandantin, Louisa Dellert, die Nachricht „will dich schwängern und dein Arschloch lecken“ zusammen mit einem Dickpic via Social Media.

Nach Ermittlungen konnten die Strafbehörden die mit dem Profil verknüpfte E-Mail-Adresse und über den E-Mail Anbieter die registrierte Mobilnummer herausfinden. Dadurch konnte die Person, die das Dickpic versendet hatte, ermittelt werden. Nach Anhörung der Person ging die Staatsanwaltschaft von einem hinreichenden Tatverdacht aus, stellte das Verfahren jedoch wegen Geringfügigkeit gem. § 45 Abs. 1 JGG i.V.m. § 153 StPO ein.

Zivilrechtliche Klage auf Unterlassung und Zahlung hat Erfolg

Darauffolgend mahnten wir den Täter ab und forderten ihn auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Als er sich dessen verweigerte, verklagten wir ihn gerichtlich auf Unterlassung und Zahlung der außergerichtlichen Anwaltskosten. 

Vor Gericht stellte sich dann allerdings das Problem, dass der Täter behauptete, er habe das Dickpic mit der Nachricht nicht versendet, sondern das Handy vorher verkauft. 

Trotz dieser Schutzbehauptung ging das Gericht von einer täterschaftlichen Haftung des Beklagten aus und legte dem Beklagten nahe, die Klage vollumfänglich anzuerkennen. Der Gegner hat nun das Versenden dieses Bildes zu unterlassen und die vollen Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen. 

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Sollten auch Ihnen unerwünschte Nachrichten oder Bilder geschickt werden, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen Ihnen dabei gegen die Täter vorzugehen.

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