1.000 € Strafe für Axel Springer – Ordnungsmittelantrag durch LG Frankfurt am Main bestätigt

Ein erneuter Erfolg gegen Axel Springer, den es zu vermelden gibt. Das Team der Media Kanzlei hat einen Ordnungsmittelantrag vor dem Landgericht Frankfurt am Main durchgesetzt.

Nichtbeachtung der einstweiligen Verfügung

Axel Springer hatte gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen, indem der streitgegenständliche Artikel nicht hinsichtlich des stattgegeben Unterlassungsanspruches auf der Internetseite berichtigt wurde.

Das Landgericht Frankfurt am Main führte aus, dass die unverzügliche – d.h. ohne schuldhaftes Zögern – Beseitigung des Störungszustandes durch die Verfügungsbeklagte erforderlich ist. Da dies nicht geschehen war, war die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 1.000 € durch das Gericht erforderlich.

Widerspruch von Axel Springer wurde bereits abgewiesen

Im hier erläuterten Verfahren hatte Axel Springer bereits Widerspruch gegen die ursprünglich erlassene einstweilige Verfügung eingelegt, welcher allerdings erfolglos blieb. Lesen Sie unseren Beitrag zum Widerspruchsverfahren gerne hier.

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